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   OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86   

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OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86 (https://dejure.org/1987,11898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.1987 - 11 W 133/86 (https://dejure.org/1987,11898)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 1987 - 11 W 133/86 (https://dejure.org/1987,11898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von Wohnungseigentum auf bauliche Nutzungsänderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
    Auch in den bei Palandt (46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft.
  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 2 Z 4/86

    Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
    Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl.: BayObLG NJW-RR 86, 566; Weitnauer 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86

    Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmenverteilung in einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Die Justiz 83, 412; zuletzt Senatsentscheidung vom 23.07.1986 - 11 W 8/86 -) sind dem Richter ändernde Eingriffe in Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer nur unter den Voraussetzungen gestattet, unter denen die Rechtsprechung Eingriffe in Verträge zuläßt.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
    Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl.: BayObLG NJW-RR 86, 566; Weitnauer 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
    Auch in den bei Palandt (46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft.
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    a) Zwar ist anerkannt, daß ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2837, 2838; OLG Karlsruhe WuM 1987, 236 [OLG Karlsruhe 31.01.1987 - 11 W 133/86]; BayObLG NJW-RR 1987, 714 ff [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; KG ZMR 1992, 509, 510) oder der gesetzlichen Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343) bestehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle

    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
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