Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von Wohnungseigentum auf bauliche Nutzungsänderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 09.10.1986 - 4 T 288/85
- OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Auch in den bei Palandt (…46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft. - BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 2 Z 4/86
Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl.: BayObLG NJW-RR 86, 566;… Weitnauer 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86
Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmenverteilung in einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Die Justiz 83, 412; zuletzt Senatsentscheidung vom 23.07.1986 - 11 W 8/86 -) sind dem Richter ändernde Eingriffe in Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer nur unter den Voraussetzungen gestattet, unter denen die Rechtsprechung Eingriffe in Verträge zuläßt. - BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl.: BayObLG NJW-RR 86, 566; Weitnauer 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils m. w. N.). - OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84
Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86
Auch in den bei Palandt (…46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft.
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
a) Zwar ist anerkannt, daß ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung (OLG Düsseldorf, NJW 1985, 2837, 2838; OLG Karlsruhe WuM 1987, 236 [OLG Karlsruhe 31.01.1987 - 11 W 133/86]; BayObLG NJW-RR 1987, 714 ff [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; KG ZMR 1992, 509, 510) oder der gesetzlichen Kostenverteilung gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 343) bestehen kann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an ihm als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. - BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle …
In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236;… Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).